So wird die Arbeitszeit gerechnet
Die Grundformel ist in allen Fällen dieselbe:
Nettoarbeitszeit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn − Summe aller Pausen
Das Ergebnis ist die Zeit, die als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG zählt und vergütet wird. Die Anwesenheitszeit (Ende minus Beginn, ohne Abzug der Pausen) wird im Rechner als Bruttozeit ausgewiesen, ist aber für Lohn und Arbeitszeitkonto nicht maßgeblich.
Beispiel 1: Normaler Bürotag
- Beginn 08:00 Uhr, Ende 16:30 Uhr, Mittagspause 30 Minuten
- Bruttozeit: 16:30 − 08:00 = 8 Stunden 30 Minuten
- Nettoarbeitszeit: 8:30 − 0:30 = 8 Stunden 00 Minuten = 8,00 Dezimalstunden
Beispiel 2: Langer Tag mit zwei Pausen
- Beginn 07:15 Uhr, Ende 17:50 Uhr, Pausen 30 Minuten und 15 Minuten
- Bruttozeit: 17:50 − 07:15 = 10 Stunden 35 Minuten
- Pausen gesamt: 45 Minuten
- Nettoarbeitszeit: 10:35 − 0:45 = 9 Stunden 50 Minuten = 9,83 Dezimalstunden
Im zweiten Beispiel liegt die Arbeitszeit über 9 Stunden. Dafür schreibt § 4 ArbZG mindestens 45 Minuten Pause vor; die beiden Pausen erfüllen das, weil jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten lang ist. Gleichzeitig überschreitet der Tag die werktägliche Regelgrenze von 8 Stunden nach § 3 ArbZG und muss innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen werden.
Dezimalstunden
Für Lohnabrechnung und Tabellenkalkulation wird die Arbeitszeit als Dezimalzahl benötigt. Die Minuten werden dafür durch 60 geteilt: 9 Stunden 50 Minuten = 9 + 50 ÷ 60 = 9,83 Stunden. Der Rechner zeigt beide Schreibweisen nebeneinander an. Welche Rundungen bei Summen zu Abweichungen führen, erklärt die Seite Industrieminuten.
Gesetzliche Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit in Deutschland
Der Rechner prüft automatisch, ob die eingetragenen Pausen die Mindestvorgaben des Arbeitszeitgesetzes erfüllen. Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pausen, nicht die Anwesenheit.
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause | Aufteilung |
|---|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pflichtpause | – |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | Abschnitte von je mindestens 15 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | Abschnitte von je mindestens 15 Minuten |
Weitere Regeln aus § 4 ArbZG: Länger als 6 Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden, die Pausen sind im Voraus festzulegen, und sie zählen nicht zur Arbeitszeit. Eine Pause von 10 Minuten ist keine Ruhepause im Sinne des Gesetzes. Sonderfälle stehen im Ratgeber Pausenregelung.
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Werktägliche Arbeitszeit | 8 Stunden | § 3 Satz 1 ArbZG |
| Verlängerung | bis 10 Stunden, wenn in 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden | § 3 Satz 2 ArbZG |
| Wochenwert | 48 Stunden regulär (6 Werktage × 8 Stunden), 60 Stunden absolut | § 3 ArbZG, Werktage Montag bis Samstag |
| Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen | 11 Stunden ununterbrochen | § 5 Abs. 1 ArbZG |
| Verkürzte Ruhezeit | 10 Stunden in Krankenhäusern, Pflege, Gaststätten, Verkehr, Rundfunk, Landwirtschaft mit Ausgleich auf 12 Stunden innerhalb eines Monats oder 4 Wochen | § 5 Abs. 2 ArbZG |
| Sonntagsarbeit | grundsätzlich verboten, Ausnahmen in § 10 ArbZG | § 9 ArbZG |
Die Zusammenhänge zwischen diesen Vorschriften erklärt der Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz.
Wochenstunden in Monatsstunden umrechnen
Ein Monat hat nicht vier Wochen. Das Jahr hat 52 Wochen (genauer 52,14 Wochen bei 365 Tagen), verteilt auf 12 Monate. Daraus ergibt sich der Umrechnungsfaktor:
52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,33 Wochen je Monat
In vielen Tarifverträgen und Lohnprogrammen wird stattdessen mit 4,35 gerechnet; dieser Wert berücksichtigt den Schalttag (365,25 Tage ÷ 7 ÷ 12 = 4,348). Der Unterschied beträgt bei 40 Wochenstunden 0,67 Stunden im Monat. Der Rechner zeigt beide Werte an; entscheidend ist, welcher Faktor im Arbeits- oder Tarifvertrag steht.
| Wochenstunden | Monat mit Faktor 4,33 | Monat mit Faktor 4,35 |
|---|---|---|
| 20,0 | 86,67 | 87,00 |
| 24,0 | 104,00 | 104,40 |
| 25,0 | 108,33 | 108,75 |
| 28,0 | 121,33 | 121,80 |
| 30,0 | 130,00 | 130,50 |
| 32,0 | 138,67 | 139,20 |
| 35,0 | 151,67 | 152,25 |
| 36,0 | 156,00 | 156,60 |
| 37,5 | 162,50 | 163,13 |
| 38,0 | 164,67 | 165,30 |
| 38,5 | 166,83 | 167,48 |
| 39,0 | 169,00 | 169,65 |
| 40,0 | 173,33 | 174,00 |
| 41,0 | 177,67 | 178,35 |
| 42,0 | 182,00 | 182,70 |
| 45,0 | 195,00 | 195,75 |
Die Spalte mit 4,33 verwendet den ungerundeten Wert 52 ÷ 12 = 4,3333; mit dem gerundeten Faktor ergeben sich bei 40 Stunden 173,20 statt 173,33 Stunden. Jahres- und Sollstunden erklärt die Seite Arbeitsstunden pro Jahr.
Minuten in Dezimalstunden umrechnen
Lohnprogramme rechnen mit Dezimalstunden, Zeiterfassungen zeigen hh:mm. Die Umrechnung lautet Minuten ÷ 60. Die folgende Tabelle enthält die gebräuchlichen 5-Minuten-Schritte; eine vollständige Tabelle für jede einzelne Minute steht auf der Seite Industrieminuten umrechnen.
| Minuten | Dezimal | Minuten | Dezimal |
|---|---|---|---|
| 5 | 0,08 | 35 | 0,58 |
| 10 | 0,17 | 40 | 0,67 |
| 15 | 0,25 | 45 | 0,75 |
| 20 | 0,33 | 50 | 0,83 |
| 25 | 0,42 | 55 | 0,92 |
| 30 | 0,50 | 60 | 1,00 |
Beispiel: 7 Stunden 40 Minuten = 7,67 Stunden. Umgekehrt ergibt 0,67 × 60 = 40,2 Minuten; die Abweichung entsteht durch die Rundung auf zwei Nachkommastellen. Der Rechner summiert deshalb intern minutengenau und rundet erst das Endergebnis.
Anwendungsfälle
Schichtarbeit und Nachtschicht über Mitternacht
Endet die Schicht am nächsten Kalendertag, liegt die Endzeit vor der Anfangszeit. Der Rechner erkennt das und addiert 24 Stunden. Beispiel: Beginn 22:00 Uhr, Ende 06:30 Uhr, Pause 45 Minuten. Bruttozeit 8 Stunden 30 Minuten, Nettoarbeitszeit 7 Stunden 45 Minuten = 7,75 Stunden. Die Schicht liegt vollständig in der Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 ArbZG (23:00 bis 06:00 Uhr); nach § 6 Abs. 2 ArbZG darf die Nachtarbeit 8 Stunden nicht überschreiten und nur bei Ausgleich innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen auf 10 Stunden verlängert werden.
Teilzeit
Bei 30 Wochenstunden auf 5 Tage ergeben sich 6 Stunden am Tag. Wer exakt 6 Stunden arbeitet, muss keine Pause nehmen; bereits bei 6 Stunden und einer Minute sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Bei 08:00 bis 14:00 Uhr ohne Pause sind es genau 6,00 Stunden; bei 08:00 bis 14:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ebenfalls 6,00 Stunden Arbeitszeit, aber 6,5 Stunden Anwesenheit.
Minijob
Für geringfügig Beschäftigte gilt § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen. Der Rechner liefert genau diese drei Werte; über den Stundenzettel lassen sie sich für den ganzen Monat exportieren. Rechenbeispiel: 10 Stunden je Woche × 4,33 = 43,33 Stunden im Monat.
Gleitzeit
Bei Gleitzeit zählt die Differenz zwischen Soll- und Istzeit. Beispiel: Sollzeit 7,6 Stunden (38 Wochenstunden auf 5 Tage), Istzeit 8 Stunden 15 Minuten = 8,25 Stunden, Saldo + 0,65 Stunden = 39 Minuten. Der Rechner weist den Saldo je Tag und kumuliert für die Woche aus.
Homeoffice
Im Homeoffice gelten dieselben Pausen- und Ruhezeitregeln wie im Betrieb, und die Aufzeichnungspflicht nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) macht keinen Unterschied nach dem Arbeitsort. Wer mittags 90 Minuten unterbricht, trägt 90 Minuten Pause ein, nicht die gesetzlichen 30 Minuten. Details im Ratgeber Arbeitszeiterfassung.
Österreich und Schweiz
Der Rechner lässt sich auf die Pausenregeln in Österreich und der Schweiz umstellen. Die Schwellen unterscheiden sich deutlich von Deutschland:
| Land | Grundlage | Schwelle und Pause | Pause ist Arbeitszeit? | Tägliche Ruhezeit |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | § 4 ArbZG | über 6 Stunden: 30 Minuten; über 9 Stunden: 45 Minuten | nein | 11 Stunden (§ 5) |
| Österreich | § 11 AZG | über 6 Stunden: 30 Minuten, teilbar in 2 × 15 oder 3 × 10 Minuten | nein, sofern nicht anders vereinbart | 11 Stunden (§ 12) |
| Schweiz | Art. 15 ArG | über 5,5 Stunden: 15 Minuten; über 7 Stunden: 30 Minuten; über 9 Stunden: 60 Minuten | nur wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf | 11 Stunden (Art. 15a) |
In Österreich beträgt die Normalarbeitszeit 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 3 AZG), die absolute Höchstgrenze 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche (§ 9 AZG). In der Schweiz gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden für Industrie, Büro, technische Angestellte und Verkauf in Großbetrieben, sonst 50 Stunden (Art. 9 ArG); die Arbeit einschließlich Pausen muss innerhalb eines Rahmens von 14 Stunden liegen (Art. 10 ArG).
Häufige Fehler beim Berechnen
- Pausen doppelt abziehen. Wer die Endzeit bereits um die Pause vorverlegt hat und zusätzlich eine Pause einträgt, zieht sie zweimal ab.
- Minuten als Dezimalzahl lesen. 7:30 sind 7,50 Stunden, nicht 7,30. Bei 20 Arbeitstagen ergibt das 4 Stunden Differenz.
- Mitternacht nicht berücksichtigen. 22:00 bis 06:00 Uhr ergibt in einer einfachen Subtraktion −16 statt 8 Stunden.
- Gesetzliche statt tatsächlicher Pause eintragen. Abgezogen wird die reale Unterbrechung. Fällt sie kürzer aus als vorgeschrieben, liegt ein Verstoß gegen § 4 ArbZG vor; der Rechner meldet das. Nur wenn die Option „Gesetzliche Mindestpause automatisch abziehen“ aktiv ist, wird die fehlende Zeit zusätzlich abgezogen.
- Monat mit 4 Wochen ansetzen. 40 × 4 = 160 Stunden unterschreiten die korrekten 173,33 Stunden um mehr als 13 Stunden.
- Zwischenergebnisse runden. Wer jeden Tag auf zwei Dezimalstellen rundet und dann summiert, erhält im Monat eine andere Zahl als bei minutengenauer Summe.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Arbeitszeit?
Ziehen Sie den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab und subtrahieren Sie anschließend alle Pausen. Beispiel: 08:00 bis 16:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8 Stunden 30 Minuten minus 30 Minuten, also 8 Stunden Arbeitszeit. Endet der Arbeitstag nach Mitternacht, addieren Sie 24 Stunden zur Endzeit. Für die Lohnabrechnung rechnen Sie die Minuten durch Division mit 60 in Dezimalstunden um.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Nach § 4 ArbZG sind Ruhepausen keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Abweichendes kann ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag regeln, etwa bezahlte Kurzpausen. In der Schweiz gilt die Pause als Arbeitszeit, wenn der Arbeitsplatz nicht verlassen werden darf.
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da der Samstag Werktag ist, ergeben sich 48 Stunden in der Woche regulär und 60 Stunden als absolute Obergrenze.
Was ist Nettoarbeitszeit?
Nettoarbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nach Abzug aller Pausen. Die Bruttozeit oder Anwesenheitszeit ist dagegen die Spanne zwischen Kommen und Gehen. Bei 08:00 bis 17:00 Uhr mit 45 Minuten Pause beträgt die Anwesenheit 9 Stunden, die Nettoarbeitszeit 8 Stunden 15 Minuten. Vergütet und auf dem Arbeitszeitkonto verbucht wird die Nettoarbeitszeit.
Wie rechne ich Stunden in Dezimal um?
Teilen Sie die Minuten durch 60 und addieren Sie die vollen Stunden. 7 Stunden 45 Minuten sind 7 plus 45 geteilt durch 60, also 7,75 Stunden. 8 Stunden 20 Minuten ergeben 8,33 Stunden. Umgekehrt multiplizieren Sie den Nachkommateil mit 60: 0,75 Stunden sind 45 Minuten. Industrieminuten sind dieselbe Dezimaldarstellung, nur ohne Komma bei den Minuten.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat?
Das hängt von der Wochenarbeitszeit ab. Rechnen Sie Wochenstunden mal 4,33, weil 52 Wochen auf 12 Monate verteilt 4,33 Wochen je Monat ergeben. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67 Stunden. Manche Tarifverträge verwenden den Faktor 4,35, was bei 40 Stunden 174 Monatsstunden ergibt.
Was passiert bei Nachtschicht über Mitternacht?
Liegt die Endzeit vor der Anfangszeit, rechnet der Rechner die Schicht automatisch über den Tageswechsel. 22:00 bis 06:00 Uhr ergibt 8 Stunden Bruttozeit. Nachtzeit ist nach § 2 Abs. 3 ArbZG die Zeit von 23:00 bis 06:00 Uhr. Nachtarbeit darf nach § 6 Abs. 2 ArbZG 8 Stunden nicht überschreiten, mit Ausgleich innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen bis zu 10 Stunden.
Muss der Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen. Grundlage ist das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18). Unabhängig davon verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG die Aufzeichnung der über 8 Stunden hinausgehenden Arbeitszeit und § 17 MiLoG die Aufzeichnung bei Minijobs.
Werden meine Daten gespeichert?
Nein. Alle Berechnungen laufen im Browser. Eingegebene Zeiten werden nicht an einen Server übertragen und nicht ausgewertet. Wenn Sie Einträge für den Stundenzettel behalten möchten, werden sie ausschließlich lokal im Speicher Ihres Browsers abgelegt und können dort jederzeit gelöscht werden. Der Export als PDF oder CSV wird ebenfalls lokal erzeugt.
Gilt der Rechner auch für Österreich und die Schweiz?
Ja. Die Rechenformel ist identisch, nur die gesetzlichen Pausen unterscheiden sich. In Österreich verlangt § 11 AZG bei mehr als 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten. In der Schweiz sieht Art. 15 ArG 15 Minuten ab 5,5 Stunden, 30 Minuten ab 7 Stunden und 60 Minuten ab 9 Stunden vor. Der Rechner prüft die Pausen nach dem gewählten Land.
Weitere Rechner
- StundenrechnerMit dem Rechner addieren und subtrahieren Sie beliebig viele Zeitangaben im Format Stunden:Minuten und erhalten die Summe als hh:mm, in Dezimalstunden und in Minuten.
- ZeitrechnerDer Rechner bestimmt die Dauer zwischen zwei Uhrzeiten oder zwei Zeitpunkten mit Datum und rechnet eine Uhrzeit um eine beliebige Anzahl Stunden und Minuten vor oder zurück.
- StundenlohnrechnerDer Rechner rechnet ein Monats- oder Jahresgehalt in den Bruttostundenlohn um und umgekehrt einen Stundenlohn in das Monatsgehalt, jeweils auf Basis Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit.
- ÜberstundenrechnerDer Rechner ermittelt aus Sollzeit und tatsächlicher Arbeitszeit die Zahl der Überstunden und berechnet daraus mit Ihrem Stundenlohn und einem frei wählbaren Zuschlag die Überstundenvergütung oder den Freizeitausgleich.
- Industrieminuten umrechnenDer Rechner wandelt Stunden und Minuten in Dezimalstunden und Industrieminuten um und zurück. Darunter finden Sie die vollständige Umrechnungstabelle und die Formeln.
- Stundenzettel online ausfüllenMit dem Stundenzettel erfassen Sie für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Pausen, erhalten Tages-, Wochen- und Monatssummen mit Soll-Ist-Vergleich und laden das Ergebnis als PDF oder CSV für Excel herunter.
Quellen
- § 2 ArbZG Begriffsbestimmungen
- § 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer
- § 4 ArbZG Ruhepausen
- § 5 ArbZG Ruhezeit
- § 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit
- § 16 ArbZG Aushang und Arbeitszeitnachweise
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
- EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18 (CCOO)
- Arbeitszeitgesetz Österreich (AZG), RIS
- Arbeitsgesetz Schweiz (ArG), Fedlex