Drei Wege zu den Sollstunden, drei verschiedene Zahlen
Wer nach den Sollstunden eines Monats fragt, bekommt je nach Gesprächspartner eine andere Antwort, und alle drei haben recht. Die Lohnbuchhaltung rechnet pauschal, die Zeiterfassung rechnet nach Kalender, und der Tarifvertrag hat einen eigenen Faktor. Für eine 40-Stunden-Woche sieht das so aus:
| Methode | Rechnung | Ergebnis | Wer rechnet so |
|---|---|---|---|
| Kalender | Arbeitstage des Monats × Tagessoll (40 ÷ 5 = 8 h) | 144 bis 184 h, je nach Monat | Zeiterfassung, Arbeitszeitkonto, Dienstplan |
| Faktor 4,348 | 40 × 4,348 (365,25 Tage ÷ 12 ÷ 7) | 173,92 h | TVöD und TV-L (§ 24 Abs. 3), viele Lohnprogramme |
| Faktor 4,33 | 40 × 52 ÷ 12 | 173,33 h | Faustformel, Teilzeitrechner, Stellenanzeigen |
| Faktor 4,35 | 40 × 4,35 | 174,00 h | gerundete Variante, in vielen Ratgebern |
Die Pauschalfaktoren beantworten die Frage „Wie viele Stunden stecken im Durchschnitt in einem Monat?“ und sind richtig, wenn man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt ableitet oder Teilzeit in Prozent umrechnet. Der Kalender beantwortet die Frage „Wie viele Stunden muss ich in diesem Monat tatsächlich leisten?“, und nur er taugt für das Zeitkonto. Zwischen beiden liegen im Mai 2026 29,9 Stunden, im Juli 10,1 Stunden in die andere Richtung. Wer im Februar nach Pauschale arbeitet, schiebt fast zwei Tage Minus vor sich her, die der Juli wieder einsammelt.
Der Faktor 4,348 ist übrigens kein Rundungsfehler von 4,33, sondern eine andere Rechnung: Das Jahr hat im Vierjahresschnitt 365,25 Tage, geteilt durch 12 Monate und 7 Tage je Woche ergibt 4,348 Wochen pro Monat. Der Faktor 4,33 nimmt 52 Wochen und unterschlägt den einen oder die zwei überzähligen Tage jedes Jahres. Der Unterschied macht bei 40 Stunden 0,59 Stunden im Monat aus, auf das Jahr gerechnet 7,0 Stunden.
Sollstunden 2026 je Monat bei 40 Wochenstunden
Die Tabelle gilt für fünf Arbeitstage von Montag bis Freitag und die neun bundesweiten Feiertage. 2026 fallen 7 davon auf einen Werktag; 8 Monate haben gar keinen. Der 3. Oktober ist ein Samstag und der zweite Weihnachtstag ebenfalls, beide kosten 2026 keinen Arbeitstag.
| Monat | Werktage Mo–Fr | Feiertage auf Werktagen | Arbeitstage | Sollstunden |
|---|---|---|---|---|
| Januar | 22 | Neujahr | 21 | 168 |
| Februar | 20 | – | 20 | 160 |
| März | 22 | – | 22 | 176 |
| April | 22 | Karfreitag, Ostermontag | 20 | 160 |
| Mai | 21 | Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag | 18 | 144 |
| Juni | 22 | – | 22 | 176 |
| Juli | 23 | – | 23 | 184 |
| August | 21 | – | 21 | 168 |
| September | 22 | – | 22 | 176 |
| Oktober | 22 | – | 22 | 176 |
| November | 21 | – | 21 | 168 |
| Dezember | 23 | 1. Weihnachtstag | 22 | 176 |
| Jahr 2026 | 261 | 7 | 254 | 2.032 |
Das Jahressoll von 2.032 Stunden entspricht 169,33 Stunden im Monatsmittel, also etwas weniger als die 173,92 Stunden des Pauschalfaktors, weil die Pauschale Feiertage nicht kennt. 2027 sind es 2.048 Stunden bei 256 Arbeitstagen; der Rechner oben stellt jedes Jahr und jeden Monat ein. Für andere Wochenstunden teilen Sie die Werte durch 8 und multiplizieren mit Ihrem Tagessoll, oder Sie nehmen die nächste Tabelle.
Sollstunden nach Wochenstunden: Teilzeit und Tarif
| Wochenstunden | Tagessoll | Monat × 4,348 | Monat × 4,33 | Monat nach Kalender 2026 | Jahr 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 20 | 4,00 | 86,96 | 86,67 | 72 bis 92 | 1.016 |
| 25 | 5,00 | 108,70 | 108,33 | 90 bis 115 | 1.270 |
| 30 | 6,00 | 130,44 | 130,00 | 108 bis 138 | 1.524 |
| 32 | 6,40 | 139,14 | 138,67 | 115 bis 147 | 1.626 |
| 35 | 7,00 | 152,18 | 151,67 | 126 bis 161 | 1.778 |
| 37,5 | 7,50 | 163,05 | 162,50 | 135 bis 173 | 1.905 |
| 38 | 7,60 | 165,22 | 164,67 | 137 bis 175 | 1.930 |
| 38,5 | 7,70 | 167,40 | 166,83 | 139 bis 177 | 1.956 |
| 39 | 7,80 | 169,57 | 169,00 | 140 bis 179 | 1.981 |
| 40 | 8,00 | 173,92 | 173,33 | 144 bis 184 | 2.032 |
Bei Teilzeit entscheidet nicht nur die Stundenzahl, sondern die Verteilung. Wer 24 Stunden auf drei feste Tage von Montag bis Mittwoch verteilt, hat ein Tagessoll von 8 Stunden und zählt nur die Montage, Dienstage und Mittwoche des Monats; ein Feiertag am Donnerstag ändert das Soll nicht, ein Feiertag am Montag senkt es um 8 Stunden. Wer dieselben 24 Stunden auf fünf Tage mit je 4,8 Stunden verteilt, verliert an jedem Feiertag 4,8 Stunden. Stellen Sie im Rechner die Arbeitstage pro Woche entsprechend ein; er zählt von Montag an.
Teilzeit in Prozent rechnet sich über das Vollzeitsoll des Betriebs: 75 Prozent einer 39-Stunden-Woche sind 29,25 Wochenstunden, pauschal 127,18 Monatsstunden. Welche Wochenstunden im Betrieb als Vollzeit gelten, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag; im öffentlichen Dienst sind es 39 Stunden (TVöD VKA, Bund) beziehungsweise 38,5 bis 40 Stunden im TV-L je nach Land, in der Metall- und Elektroindustrie 35 Stunden, im Handel meist 37,5.
Sollstunden 2026 nach Bundesland
Die Länderfeiertage machen bis zu drei Arbeitstage im Jahr aus. Bayern und Baden-Württemberg liegen vorn, Berlin und die norddeutschen Länder hinten. Die Tabelle zählt für jedes Land die gesetzlichen Feiertage, die 2026 auf einen Wochentag fallen, und das Jahressoll bei 40 Stunden.
| Bundesland | Feiertage auf Werktagen | Arbeitstage | Sollstunden im Jahr |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 9 | 252 | 2.016 |
| Bayern | 9 | 252 | 2.016 |
| Berlin | 7 | 254 | 2.032 |
| Brandenburg | 7 | 254 | 2.032 |
| Bremen | 7 | 254 | 2.032 |
| Hamburg | 7 | 254 | 2.032 |
| Hessen | 8 | 253 | 2.024 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 7 | 254 | 2.032 |
| Niedersachsen | 7 | 254 | 2.032 |
| Nordrhein-Westfalen | 8 | 253 | 2.024 |
| Rheinland-Pfalz | 8 | 253 | 2.024 |
| Saarland | 8 | 253 | 2.024 |
| Sachsen | 8 | 253 | 2.024 |
| Sachsen-Anhalt | 8 | 253 | 2.024 |
| Schleswig-Holstein | 7 | 254 | 2.032 |
| Thüringen | 7 | 254 | 2.032 |
Mariä Himmelfahrt gilt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, das Augsburger Friedensfest nur in Augsburg; der Rechner zählt für Bayern die landesweiten Feiertage. Die Arbeitstage je Monat und Bundesland stehen auf den Seiten Arbeitstage 2026 Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg; die übrigen Länder sind von dort verlinkt.
Feiertage, Urlaub und Krankheit im Soll
Ein Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt, senkt das Soll um das Tagessoll. Das folgt aus § 2 EFZG: Der Arbeitgeber zahlt für die ausgefallene Arbeitszeit das Entgelt, das ohne den Feiertag angefallen wäre, und verlangt die Stunden nicht nach. Im Zeitkonto gibt es dafür zwei gleichwertige Darstellungen: Entweder das Monatssoll wird um 8 Stunden gekürzt, oder das Soll bleibt stehen und der Feiertag wird mit 8 Stunden Ist gutgeschrieben. Der Saldo ist derselbe. Der Rechner nutzt die erste Variante, weil die zweite nur im Konto selbst Sinn ergibt.
Fällt der Feiertag auf einen Tag, an dem ohnehin nicht gearbeitet wird, passiert nichts. Das trifft Teilzeitkräfte mit festen Tagen genauso wie alle, wenn der 3. Oktober auf einen Samstag fällt. Im Schichtbetrieb mit Dienstplan gilt dasselbe Ausfallprinzip: Soll wird nur die Schicht, die ohne den Feiertag geplant gewesen wäre. Tarifverträge dürfen davon abweichen, solange die Beschäftigten nicht schlechter stehen. Im TVöD für Krankenhäuser senkt § 6.1 Abs. 2 TVöD-K die Wochenarbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag auf einem Werktag pauschal um ein Fünftel, unabhängig davon, ob an dem Tag Dienst geplant war; das Bundesarbeitsgericht hat diese Systematik bei den Vorfeiertagen 24. und 31. Dezember durchgespielt (BAG, 24. Oktober 2013, 6 AZR 286/12). Eine tarifliche Gutschrift von 1/261 des Jahressolls je Feiertag von Montag bis Freitag anstelle des gesetzlichen Ausfallprinzips hat es ebenfalls gebilligt (BAG, 6. Dezember 2017, 5 AZR 118/17).
Urlaub und Krankheit werden mit dem Tagessoll gutgeschrieben, nicht mit den Stunden, die an dem Tag vielleicht geplant waren. Wer bei 40 Wochenstunden eine Woche Urlaub nimmt, bekommt 5 × 8 = 40 Stunden gutgeschrieben, auch wenn in der Woche ein Zehnstundentag im Plan stand. Dasselbe gilt für Arbeitsunfähigkeit nach § 3 und § 4 EFZG. Im Rechner tragen Sie die Tage ein und erhalten das Anwesenheitssoll, also die Stunden, die im Monat noch tatsächlich zu leisten sind. Wer dagegen bewusst Minusstunden abbaut, etwa durch Freizeitausgleich, trägt keine Ausfalltage ein: Freizeitausgleich senkt das Ist, nicht das Soll.
Soll-Ist-Vergleich und Zeitkonto
Der Saldo eines Monats ist Ist minus Soll. Mit Soll 144 Stunden im Mai 2026 (18 Arbeitstage, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag fallen auf Werktage) und 148,5 erfassten Stunden steht das Konto bei +4,5; mit 140 Stunden bei −4. Die Gegenrechnung lohnt sich besonders in Monaten mit Feiertagen, weil die Lohnabrechnung dort unverändert 173,92 Stunden ausweist, das Konto aber mit 144 rechnet.
Ob und wie lange ein Saldo übertragen wird, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Üblich sind Ampelkonten mit Grenzen von plus 40 bis plus 80 Stunden und einem Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten; ein Minus über dem vereinbarten Rahmen darf der Arbeitgeber nur verrechnen, wenn der Arbeitnehmer es selbst zu verantworten hat. Unabhängig davon muss die Arbeitszeit, die über 8 Stunden werktäglich hinausgeht, nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufgezeichnet werden, und seit dem BAG-Beschluss von 2022 die gesamte Arbeitszeit. Der Stundenzettel auf dieser Website rechnet Soll und Ist je Tag gegeneinander und führt den Übertrag in den Folgemonat fort; den Jahresüberblick mit Urlaubs- und Krankheitstagen liefert der Rechner für Arbeitsstunden pro Jahr.
Typische Fehler beim Sollstunden-Rechnen
- Pauschale im Zeitkonto. Wer das Konto monatlich mit 174 Stunden belastet, produziert im Februar 2026 (20 Arbeitstage, 160 Stunden) 14 Minusstunden aus dem Nichts und im Juli (23 Arbeitstage, 184 Stunden) 10 Plusstunden. Über das Jahr gleicht sich das grob aus, im Monat nicht.
- Feiertage am Wochenende abziehen. Ein Feiertag am Samstag oder Sonntag kostet in der Fünftagewoche nichts. 2026 betrifft das den 3. Oktober und den 26. Dezember.
- Brückentage als Feiertage behandeln. Der Freitag nach Christi Himmelfahrt ist ein normaler Arbeitstag. Wer frei hat, nimmt Urlaub oder baut Stunden ab.
- Heiligabend und Silvester. Beide sind keine gesetzlichen Feiertage. Ob sie halb oder ganz frei sind und ob das Soll sinkt, steht im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung; ohne Regelung sind es volle Arbeitstage.
- Sechstagewoche mit Fünftagesoll. Wer samstags regelmäßig arbeitet, hat ein Tagessoll von Wochenstunden ÷ 6 und zählt die Samstage mit, auch die Feiertage, die auf einen Samstag fallen. Der Rechner übernimmt das, sobald 6 Arbeitstage pro Woche eingestellt sind.
- Länderfeiertag am falschen Ort. Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort oder der Sitz der Firma. Wer in Hessen wohnt und in Bayern arbeitet, hat an Allerheiligen frei; umgekehrt nicht.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Sollstunden für einen Monat?
Tagessoll mal Arbeitstage. Das Tagessoll ist die vertragliche Wochenstundenzahl geteilt durch die Arbeitstage pro Woche, bei 40 Stunden und fünf Tagen also 8 Stunden. Die Arbeitstage sind die Werktage des Monats abzüglich der gesetzlichen Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen. Im Mai 2026 sind das 21 Werktage minus 3 Feiertage, also 18 Arbeitstage und 144 Sollstunden. Der Rechner oben zählt die Tage für jedes Bundesland.
Wie viele Sollstunden hat ein Monat bei einer 40-Stunden-Woche?
Nach Kalender zwischen 144 und 184 Stunden, je nachdem, wie viele Arbeitstage der Monat hat; 2026 sind es im Mai 144 und im Juli 184 Stunden. Pauschal rechnet man mit 40 × 4,348 = 173,92 Stunden (TVöD) oder 40 × 4,33 = 173,33 Stunden. Für Lohn und Teilzeitquote ist die Pauschale richtig, für das Zeitkonto der Kalender.
Ist der Monatsfaktor 4,33 oder 4,35 richtig?
Beide sind Näherungen, und der genaue Wert liegt dazwischen. 4,33 ist 52 Wochen durch 12 Monate und lässt die ein bis zwei Tage über 364 weg. 4,348 ist 365,25 Tage durch 12 durch 7 und berücksichtigt Schaltjahre; diesen Faktor schreibt § 24 Abs. 3 TVöD für das Stundenentgelt vor. 4,35 ist 4,348 gerundet. Bei 40 Wochenstunden liegen die Ergebnisse bei 173,33, 173,92 und 174 Stunden.
Wie viele Sollstunden hat das Jahr 2026 bei 40 Stunden pro Woche?
2.032 Stunden bei bundesweiten Feiertagen: 2026 hat 261 Werktage von Montag bis Freitag, davon fallen 7 Feiertage auf einen Werktag, bleiben 254 Arbeitstage mal 8 Stunden. In Bayern sind es wegen der zusätzlichen Länderfeiertage 2.016 Stunden, in Berlin 2.032. Urlaub ist darin nicht abgezogen; 30 Urlaubstage senken das Anwesenheitssoll um weitere 240 Stunden.
Zählen Feiertage als Sollstunden?
Nein. Ein gesetzlicher Feiertag auf einem Arbeitstag senkt das Soll um das Tagessoll, weil der Arbeitgeber die ausgefallene Zeit nach § 2 EFZG bezahlt, ohne sie nachzufordern. Im Zeitkonto wird das entweder als Kürzung des Solls oder als Gutschrift beim Ist gebucht, mit demselben Saldo. Ein Feiertag auf einem freien Tag, etwa am Samstag in der Fünftagewoche oder am Donnerstag bei einer Teilzeit von Montag bis Mittwoch, ändert nichts.
Wie wirken Urlaub und Krankheit auf die Sollstunden?
Sie werden mit dem Tagessoll gutgeschrieben. Bei 40 Wochenstunden bringt jeder Urlaubs- oder Krankheitstag 8 Stunden, unabhängig davon, was an dem Tag geplant war. Das Monatssoll bleibt formal gleich, das Anwesenheitssoll sinkt. Zehn Urlaubstage im August 2026 (21 Arbeitstage, 168 Sollstunden) lassen 88 Stunden übrig, die tatsächlich zu arbeiten sind. Der Rechner weist diesen Wert als „Noch zu leisten“ aus.
Wie viele Sollstunden hat Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche?
Pauschal 30 × 4,348 = 130,44 Stunden im Monat, nach Kalender 2026 zwischen 108 und 138 Stunden bei fünf Tagen mit je 6 Stunden. Sind die 30 Stunden auf vier Tage verteilt, beträgt das Tagessoll 7,5 Stunden und es zählen nur die vereinbarten Wochentage. Welche Tage das sind, entscheidet darüber, ob ein Feiertag das Soll senkt.
Sind 160 Stunden im Monat Vollzeit?
160 Stunden entsprechen etwa 36,8 Wochenstunden bei Faktor 4,348 oder genau 40 Stunden in einem Monat mit 20 Arbeitstagen, wie dem Februar 2026. Als Vollzeit gilt, was der Tarif- oder Arbeitsvertrag als regelmäßige Arbeitszeit festlegt, in Deutschland meist zwischen 35 und 40 Wochenstunden. Eine 37,5-Stunden-Woche ergibt pauschal 163,05 Stunden, eine 35-Stunden-Woche 152,18 Stunden im Monat.
Was ist der Unterschied zwischen Sollstunden und Ist-Stunden?
Sollstunden sind die Stunden, die der Vertrag für den Zeitraum verlangt: Tagessoll mal Arbeitstage, gekürzt um Feiertage. Ist-Stunden sind die tatsächlich geleisteten und erfassten Stunden einschließlich der Gutschriften für Urlaub und Krankheit. Die Differenz ist der Saldo des Zeitkontos: positiv bei Mehrarbeit, negativ bei Minusstunden. Beide Werte gehören auf den Stundenzettel, damit der Übertrag in den Folgemonat nachvollziehbar bleibt.
Weitere Rechner
- Stundenzettel online ausfüllenMit dem Stundenzettel erfassen Sie für jeden Arbeitstag Beginn, Ende und Pausen, erhalten Tages-, Wochen- und Monatssummen mit Soll-Ist-Vergleich und laden das Ergebnis als PDF oder CSV für Excel herunter.
- Arbeitsstunden pro Jahr und MonatDer Rechner ermittelt aus Ihrer Wochenarbeitszeit die Jahres- und Monatsstunden, brutto und nach Abzug von Urlaubstagen und Feiertagen, wahlweise mit Faktor 4,33 oder 4,35.
- StundenlohnrechnerDer Rechner rechnet ein Monats- oder Jahresgehalt in den Bruttostundenlohn um und umgekehrt einen Stundenlohn in das Monatsgehalt, jeweils auf Basis Ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit.
- Arbeitszeitgesetz einfach erklärtDas Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit, schreibt Pausen und Ruhezeiten vor und regelt Nacht- und Sonntagsarbeit. Dieser Ratgeber geht die wichtigsten Paragrafen in der Reihenfolge des Gesetzes durch; der Rechner prüft Ihre Zeiten dagegen.
- ArbeitszeitrechnerDer Rechner ermittelt aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen die Nettoarbeitszeit in Stunden und Minuten sowie in Dezimalstunden, prüft die gesetzliche Mindestpause und summiert Tage zu Wochen und Monaten.
Quellen
- § 2 EFZG Entgeltzahlung an Feiertagen
- § 3 EFZG Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 11 BUrlG Urlaubsentgelt
- § 24 TVöD Berechnung und Auszahlung des Entgelts (Faktor 4,348)
- BAG, Urteil vom 24. Oktober 2013, 6 AZR 286/12 (Vorfeiertage und Wochenarbeitszeit im TVöD-K)
- BAG, Urteil vom 6. Dezember 2017, 5 AZR 118/17 (tarifliche Feiertagsgutschrift im Jahresarbeitszeitkonto)
- § 16 ArbZG Aushang und Arbeitszeitnachweise
- Gesetzliche Feiertage der Länder: Innenministerien bzw. Feiertagsgesetze der Länder