Was auf einen Stundenzettel gehört
Ein Stundenzettel ist der Nachweis der geleisteten Arbeitszeit. Damit er als Aufzeichnung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, des Mindestlohngesetzes und der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung taugt, muss er je Arbeitstag mindestens folgende Angaben enthalten:
| Angabe | Beispiel | Grundlage |
|---|---|---|
| Name der beschäftigten Person | – | Zuordnung der Aufzeichnung |
| Datum | Mo, 12.10.2026 | § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Beginn der Arbeitszeit | 07:45 | § 17 MiLoG; BAG 13.09.2022, 1 ABR 22/21 |
| Ende der Arbeitszeit | 16:40 | § 17 MiLoG; BAG 13.09.2022, 1 ABR 22/21 |
| Pausen | 12:00 bis 12:30 (30 min) | § 4 ArbZG, Nachweis der Mindestpause |
| Dauer (Nettoarbeitszeit) | 8:25 = 8,42 h | § 17 MiLoG; BAG 13.09.2022 |
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten zu erfassen. Dieser Beschluss setzt das Urteil des EuGH vom 14.05.2019 (C-55/18) um. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zusätzlich ausdrücklich die Aufzeichnung der über 8 Stunden werktäglich hinausgehenden Arbeitszeit sowie der Sonn- und Feiertagsarbeit.
Sinnvolle Zusatzfelder sind Projekt oder Kostenstelle, Art des Tages (Arbeit, Urlaub, Krankheit, Feiertag, Zeitausgleich) und eine Bemerkungsspalte. Eine Unterschrift von Beschäftigtem und Vorgesetztem ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Beweiskraft. Die Form ist frei: Papier, Tabellenkalkulation oder eine Anwendung wie diese sind gleichermaßen zulässig.
Woche und Monat richtig summieren
Die Tagessumme ist Ende minus Beginn minus Pausen. Wochen- und Monatssummen werden aus den Tagessummen in Minuten gebildet und erst am Ende in Dezimalstunden umgerechnet. Wer die gerundeten Dezimalwerte der Tage addiert, erhält bei 20 Arbeitstagen Abweichungen von mehreren Minuten; die Ursache erklärt die Seite Industrieminuten.
| Tag | Beginn | Ende | Pause | Ist | Soll | Saldo |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | 07:45 | 16:40 | 0:30 | 8:25 | 7:42 | +0:43 |
| Dienstag | 08:00 | 16:00 | 0:30 | 7:30 | 7:42 | −0:12 |
| Mittwoch | 07:30 | 17:15 | 0:45 | 9:00 | 7:42 | +1:18 |
| Donnerstag | 08:10 | 15:50 | 0:30 | 7:10 | 7:42 | −0:32 |
| Freitag | 08:00 | 13:30 | 0:00 | 5:30 | 7:42 | −2:12 |
| Woche | 2:15 | 37:35 | 38:30 | −0:55 |
Die Wochensumme 37:35 entsteht aus 8:25 + 7:30 + 9:00 + 7:10 + 5:30: Stunden 36, Minuten 95 = 1 Stunde 35 Minuten, also 37 Stunden 35 Minuten. Am Freitag ist bei 5:30 Arbeitszeit keine Pause vorgeschrieben, am Mittwoch bei 9:00 reichen 30 Minuten; die eingetragenen 45 Minuten sind zulässig.
Sollzeit, Istzeit und Überstundensaldo
Die Sollzeit eines Monats ist die Zahl der Arbeitstage multipliziert mit dem Tagessoll. Das Tagessoll ist Wochenstunden ÷ Arbeitstage je Woche: bei 38,5 Stunden auf 5 Tage 7,7 Stunden = 7:42, bei 40 Stunden 8:00. Ein Monat mit 21 Arbeitstagen hat bei 38,5 Wochenstunden eine Sollzeit von 21 × 7,7 = 161,7 Stunden; bei 40 Wochenstunden 168 Stunden. Urlaubs-, Krank- und Feiertage werden mit dem Tagessoll als Istzeit gewertet, damit sie den Saldo nicht verfälschen.
Der Saldo ist Istzeit minus Sollzeit. Ein positiver Saldo sind Überstunden oder Gleitzeitguthaben, ein negativer Saldo Minusstunden. Der Stundenzettel führt den Saldo fortlaufend mit Übertrag aus dem Vormonat; die Vergütung oder den Freizeitausgleich berechnet der Überstundenrechner. Nach § 3 ArbZG müssen Tage über 8 Stunden innerhalb von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten auf durchschnittlich 8 Stunden werktäglich ausgeglichen werden; ein dauerhaft wachsender Saldo ist deshalb nicht nur eine Vergütungsfrage.
Im Streit um Überstunden muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Stunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat (BAG 04.05.2022, 5 AZR 359/21). Ein zeitnah geführter Stundenzettel mit Beginn, Ende und Pausen ist dafür das zentrale Beweismittel.
Stundenzettel für Minijob, Bau und Pflege
Minijob
Für geringfügig Beschäftigte schreibt § 17 Abs. 1 MiLoG vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnung dient der Mindestlohnkontrolle durch den Zoll: Monatsverdienst ÷ aufgezeichnete Stunden muss mindestens den gesetzlichen Mindestlohn ergeben.
Baugewerbe und weitere Branchen
Dieselbe Aufzeichnungspflicht gilt nach § 17 MiLoG für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, darunter Baugewerbe, Gaststätten und Beherbergung, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft. Auf Baustellen ist der Stundenzettel zudem die Grundlage für die Abrechnung nach Baustellen oder Kolonnen; die Spalte Projekt oder Kostenstelle ist dafür vorgesehen.
Pflege und Krankenhaus
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG die Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden, wenn innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen ein Ausgleich auf 12 Stunden erfolgt. Ein Stundenzettel mit exakten Beginn- und Endzeiten macht nachprüfbar, ob die Ruhezeit zwischen Spät- und Frühdienst eingehalten wurde. Bei Nachtdiensten gilt die Grenze von 8 Stunden nach § 6 Abs. 2 ArbZG, bei Ausgleich innerhalb eines Monats oder von 4 Wochen bis zu 10 Stunden.
Aufbewahrung und Beweiskraft
Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG und nach § 17 MiLoG sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Aufzeichnungszeitraums. Für die Lohnabrechnung gelten daneben die längeren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen der Lohnunterlagen. Praktisch ist es sinnvoll, Stundenzettel monatsweise als PDF abzulegen und zusätzlich die CSV-Daten zu sichern, damit Summen jederzeit nachgerechnet werden können.
Vorlage: Druck, PDF und CSV für Excel
Der Stundenzettel auf dieser Seite ersetzt eine Excel-Vorlage: Sie wählen Monat, Wochenstunden und Arbeitstage je Woche, tragen die Zeiten ein und erhalten alle Summen, die gesetzliche Pausenprüfung und den Saldo. Drei Ausgabewege stehen zur Verfügung:
- Drucken oder als PDF speichern: Die Druckansicht enthält Name, Monat, alle Tageszeilen, Wochen- und Monatssummen sowie Unterschriftsfelder für Beschäftigten und Arbeitgeber.
- CSV-Export: Eine Datei mit den Spalten Datum, Beginn, Ende, Pausen, Istzeit in hh:mm, Istzeit dezimal, Soll und Saldo. Sie lässt sich in Excel, LibreOffice oder Google Sheets öffnen und mit eigenen Formeln weiterverarbeiten; passende Formeln stehen im Ratgeber Arbeitszeit berechnen.
- Lokale Speicherung: Die Einträge bleiben im Browser gespeichert, bis Sie sie löschen. Es werden keine Daten an einen Server übertragen.
Wer eine leere Vorlage für die handschriftliche Erfassung benötigt, druckt den Monat ohne Einträge aus; die Tageszeilen mit Datum und Wochentag sind dann bereits vorbereitet.
Häufige Fragen
Werden gesetzliche Feiertage automatisch berücksichtigt?
Ja. Im Wochen- und Zeitraum-Modus wählen Sie das Bundesland; bundesweite und landesspezifische Feiertage wie Fronleichnam, Reformationstag oder der Buß- und Bettag in Sachsen werden berechnet, als Tagesart „Feiertag“ eingetragen und mit der Sollzeit gutgeschrieben. Feiertage am Wochenende erhalten keine Gutschrift. Für Österreich, die Schweiz, die USA und das Vereinigte Königreich sind eigene Kalender hinterlegt. Jeden Tag können Sie manuell ändern.
Was muss auf einem Stundenzettel stehen?
Je Arbeitstag Datum, Beginn, Ende, Pausen und die daraus berechnete Dauer der Arbeitszeit, außerdem der Name der beschäftigten Person. Beginn, Ende und Dauer sind die drei Angaben, die § 17 MiLoG für Minijobs und bestimmte Branchen und der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 für alle Beschäftigten verlangen. Projekt, Kostenstelle und Unterschrift sind sinnvolle Ergänzungen.
Ist ein Stundenzettel Pflicht?
Die Erfassung der Arbeitszeit ist Pflicht des Arbeitgebers: nach § 16 Abs. 2 ArbZG für Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich, nach § 17 MiLoG für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG, und nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) auf Grundlage des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG für alle Beschäftigten. Ob die Erfassung per Stundenzettel, Excel oder App erfolgt, ist frei.
Wie lange müssen Stundenzettel aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre. Diese Frist nennen sowohl § 16 Abs. 2 ArbZG für die Aufzeichnung der über 8 Stunden hinausgehenden Arbeitszeit als auch § 17 Abs. 1 MiLoG für Minijobs und die betroffenen Branchen. Für Lohnunterlagen gelten daneben längere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fristen, weshalb Stundenzettel in der Praxis meist zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahrt werden.
Wie berechne ich die Stunden auf dem Stundenzettel?
Tagesarbeitszeit ist Ende minus Beginn minus Pausen. 07:45 bis 16:40 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8 Stunden 55 Minuten minus 30 Minuten, also 8 Stunden 25 Minuten oder 8,42 Dezimalstunden. Wochen- und Monatssummen bilden Sie in Minuten und rechnen erst das Ergebnis in Dezimalstunden um, damit sich keine Rundungsfehler aufsummieren.
Wie funktioniert der Soll-Ist-Vergleich?
Die Sollzeit ist Arbeitstage mal Tagessoll; bei 38,5 Wochenstunden auf 5 Tage sind das 7,7 Stunden je Tag, bei 21 Arbeitstagen also 161,7 Stunden. Die Istzeit ist die Summe der Nettoarbeitszeiten, wobei Urlaubs-, Krank- und Feiertage mit dem Tagessoll angesetzt werden. Der Saldo ist Ist minus Soll und wird mit Übertrag in den Folgemonat fortgeführt.
Gilt der Stundenzettel als Beweis für Überstunden?
Ja, wenn er zeitnah und mit Beginn, Ende und Pausen geführt ist. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.05.2022 (5 AZR 359/21) muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen er wann gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Ein lückenloser Stundenzettel erfüllt den ersten Teil dieser Darlegungslast.
Kann ich den Stundenzettel in Excel weiterbearbeiten?
Ja. Der CSV-Export enthält Datum, Beginn, Ende, Pausen, Istzeit in hh:mm und dezimal, Sollzeit und Saldo. Die Datei lässt sich in Excel, LibreOffice Calc oder Google Sheets öffnen. Wenn Sie eigene Formeln anlegen, formatieren Sie Zeitspalten mit dem Zahlenformat [h]:mm, damit Summen über 24 Stunden korrekt angezeigt werden.
Weitere Rechner
- Stundenzettel-Vorlage für ExcelZwei Vorlagen mit fertigen Formeln: Wochen-Stundenzettel und Monats-Stundenzettel. Zeiten eintragen, der Rest rechnet sich selbst.
- ArbeitszeitrechnerDer Rechner ermittelt aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen die Nettoarbeitszeit in Stunden und Minuten sowie in Dezimalstunden, prüft die gesetzliche Mindestpause und summiert Tage zu Wochen und Monaten.
- ÜberstundenrechnerDer Rechner ermittelt aus Sollzeit und tatsächlicher Arbeitszeit die Zahl der Überstunden und berechnet daraus mit Ihrem Stundenlohn und einem frei wählbaren Zuschlag die Überstundenvergütung oder den Freizeitausgleich.
- Industrieminuten umrechnenDer Rechner wandelt Stunden und Minuten in Dezimalstunden und Industrieminuten um und zurück. Darunter finden Sie die vollständige Umrechnungstabelle und die Formeln.
Quellen
- § 16 ArbZG Aushang und Arbeitszeitnachweise
- § 4 ArbZG Ruhepausen
- § 5 ArbZG Ruhezeit
- § 17 MiLoG Erstellen und Aufbewahren von Dokumenten
- § 2a SchwarzArbG Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21
- BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21
- EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18 (CCOO)