Formel: Monatsgehalt in Stundenlohn
Ein Monat hat im Durchschnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Die monatliche Arbeitszeit ist deshalb Wochenstunden × 4,33, und der Stundenlohn ergibt sich aus:
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)
Dieselbe Formel wird in Tarifverträgen und Lohnbüros oft in der Form Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden geschrieben. Beide Schreibweisen sind identisch, weil 3 ÷ 13 der Kehrwert von 13 ÷ 3 = 4,3333 ist; ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate.
Beispiel 1: 3.000 Euro bei 40 Wochenstunden
- Monatsstunden: 40 × 4,3333 = 173,33 Stunden
- Stundenlohn: 3.000 ÷ 173,33 = 17,31 Euro
- Kontrolle über die Tarifformel: 3.000 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 692,31 ÷ 40 = 17,31 Euro
Beispiel 2: 3.000 Euro bei 38,5 Wochenstunden
- Monatsstunden: 38,5 × 4,3333 = 166,83 Stunden
- Stundenlohn: 3.000 ÷ 166,83 = 17,98 Euro
Bei gleichem Gehalt ergibt die kürzere Wochenarbeitszeit einen um 0,67 Euro höheren Stundenlohn. Das ist beim Vergleich von Stellenangeboten mit unterschiedlichen Wochenstunden entscheidend.
Faktor 4,35
Manche Arbeits- und Tarifverträge rechnen mit 4,35 Wochen je Monat, weil das Jahr mit Schalttagen 365,25 Tage hat (365,25 ÷ 7 ÷ 12 = 4,348). Bei 40 Stunden ergibt das 174 Monatsstunden und einen Stundenlohn von 3.000 ÷ 174 = 17,24 Euro. Maßgeblich ist der Faktor, der im Vertrag steht; der Rechner lässt beide Werte zu.
Tabelle: Stundenlohn nach Monatsgehalt und Wochenstunden
| Monatsgehalt brutto | 35 Stunden (151,67 h) | 38,5 Stunden (166,83 h) | 40 Stunden (173,33 h) |
|---|---|---|---|
| 2.000 Euro | 13,19 | 11,99 | 11,54 |
| 2.500 Euro | 16,48 | 14,99 | 14,42 |
| 3.000 Euro | 19,78 | 17,98 | 17,31 |
| 3.500 Euro | 23,08 | 20,98 | 20,19 |
| 4.000 Euro | 26,37 | 23,98 | 23,08 |
| 4.500 Euro | 29,67 | 26,97 | 25,96 |
| 5.000 Euro | 32,97 | 29,97 | 28,85 |
| 5.500 Euro | 36,26 | 32,97 | 31,73 |
| 6.000 Euro | 39,56 | 35,96 | 34,62 |
Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Ein Monatsgehalt von 2.000 Euro bei 40 Wochenstunden (11,54 Euro) liegt darunter; bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden sind mindestens 13,90 × 173,33 = 2.409,33 Euro im Monat erforderlich.
Stundenlohn in Monatslohn umrechnen
Der umgekehrte Weg multipliziert den Stundenlohn mit den Monatsstunden:
Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Beispiel: 18,50 Euro bei 35 Wochenstunden = 18,50 × 151,67 = 2.805,83 Euro brutto im Monat. Wer nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, erhält in Monaten mit 23 Arbeitstagen mehr als in Monaten mit 20 Arbeitstagen; der Durchschnittswert über das Jahr entspricht aber dem Ergebnis mit Faktor 4,33.
Teilzeit
Für Teilzeit gilt dieselbe Formel mit den vertraglichen Wochenstunden. 1.500 Euro bei 25 Wochenstunden ergeben 1.500 ÷ (25 × 4,3333) = 1.500 ÷ 108,33 = 13,85 Euro. Der Stundenlohn einer Teilzeitkraft muss dem einer vergleichbaren Vollzeitkraft entsprechen; der Vergleich über den Stundenlohn ist deshalb der richtige Maßstab, nicht der Vergleich der Monatsgehälter.
Brutto und Netto
Der Rechner ermittelt den Bruttostundenlohn. Der Nettostundenlohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkassenzusatzbeitrag und Bundesland ab und lässt sich nicht allein aus Gehalt und Wochenstunden ableiten. Zwei Beschäftigte mit identischem Bruttogehalt können in Steuerklasse I und III deutlich unterschiedliche Nettobeträge erhalten.
Wenn Sie den Nettostundenlohn benötigen, teilen Sie Ihr Nettogehalt aus der Gehaltsabrechnung durch die Monatsstunden: 2.100 Euro netto bei 173,33 Stunden sind 12,12 Euro netto je Stunde. Für Überstundenvergütung, Mindestlohnprüfung und Vertragsvergleiche ist immer der Bruttowert maßgeblich.
Jahresgehalt in Stundenlohn umrechnen
Bei einem Jahresgehalt werden die Jahresstunden als Wochenstunden × 52 angesetzt:
Stundenlohn = Jahresgehalt ÷ (Wochenstunden × 52)
Beispiel: 48.000 Euro bei 40 Wochenstunden = 48.000 ÷ 2.080 = 23,08 Euro. Das ist dasselbe Ergebnis wie 4.000 Euro Monatsgehalt in der Tabelle oben, weil 4.000 × 12 = 48.000 und 173,33 × 12 = 2.080.
Häufig wird als Faustformel die Zahl 1.607 Jahresstunden genannt. Sie stammt aus dem französischen Arbeitsrecht, wo die gesetzliche 35-Stunden-Woche nach Abzug von Urlaub und Feiertagen 1.607 Stunden im Jahr ergibt (Art. L3121-27 Code du travail). Für deutsche Verträge passt sie nicht: Bei 40 Wochenstunden liegen die vertraglichen Jahresstunden bei 2.080, abzüglich Urlaub und Feiertagen bei rund 1.760 Stunden. Welche Zahl richtig ist, hängt davon ab, ob Sie die bezahlten Stunden (2.080) oder die tatsächlich gearbeiteten Stunden suchen. Die Herleitung steht auf der Seite Arbeitsstunden pro Jahr.
Enthält das Jahresgehalt ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld, teilen Sie durch dieselben 2.080 Stunden; der Stundenlohn liegt dann über dem aus dem Monatsgehalt berechneten Wert, weil die Sonderzahlung auf alle Stunden umgelegt wird.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie das Bruttomonatsgehalt durch die Monatsstunden. Die Monatsstunden sind Wochenstunden mal 4,33, weil 52 Wochen auf 12 Monate verteilt 4,33 Wochen je Monat ergeben. Bei 3.000 Euro und 40 Wochenstunden sind das 3.000 geteilt durch 173,33, also 17,31 Euro. Die gleichwertige Tarifformel lautet Monatsgehalt mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch Wochenstunden.
Warum wird mit 4,33 und nicht mit 4 Wochen gerechnet?
Ein Monat hat im Schnitt 30,44 Tage, also 4,35 Wochen, nicht 4. Rechnet man mit 52 Wochen im Jahr, ergeben sich 52 geteilt durch 12 gleich 4,33 Wochen je Monat. Mit 4 Wochen käme man bei 40 Wochenstunden auf 160 statt 173,33 Monatsstunden und würde den Stundenlohn um rund 8 Prozent zu hoch ausweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Faktor 4,33 und 4,35?
4,33 ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. 4,35 berücksichtigt den Schalttag: 365,25 Tage geteilt durch 7 Tage geteilt durch 12 Monate ergibt 4,348. Bei 40 Wochenstunden bedeutet das 173,33 oder 174 Monatsstunden, der Stundenlohn aus 3.000 Euro beträgt 17,31 oder 17,24 Euro. Maßgeblich ist der im Arbeits- oder Tarifvertrag genannte Faktor.
Rechnet der Stundenlohnrechner brutto oder netto?
Der Rechner ermittelt den Bruttostundenlohn. Der Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Bundesland ab und kann aus Gehalt und Wochenstunden allein nicht bestimmt werden. Für Vertragsvergleiche, Überstundenvergütung und Mindestlohnprüfung ist immer der Bruttostundenlohn maßgeblich. Den Nettostundenlohn erhalten Sie, indem Sie das Nettogehalt der Abrechnung durch die Monatsstunden teilen.
Wie rechne ich einen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Multiplizieren Sie den Stundenlohn mit den Wochenstunden und mit 4,33. Bei 18,50 Euro und 35 Wochenstunden ergibt das 18,50 mal 151,67, also 2.805,83 Euro brutto im Monat. Wer nach tatsächlichen Stunden bezahlt wird, erhält je nach Anzahl der Arbeitstage im Monat etwas mehr oder weniger; der Jahresdurchschnitt entspricht dem Ergebnis der Formel.
Wie rechne ich ein Jahresgehalt in einen Stundenlohn um?
Teilen Sie das Jahresgehalt durch Wochenstunden mal 52. Bei 48.000 Euro und 40 Wochenstunden sind das 48.000 geteilt durch 2.080, also 23,08 Euro. Die oft genannte Zahl von 1.607 Jahresstunden stammt aus dem französischen Recht für eine 35-Stunden-Woche nach Abzug von Urlaub und Feiertagen und eignet sich nicht für deutsche Vollzeitverträge.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei Teilzeit?
Die Formel ist dieselbe wie bei Vollzeit, nur mit den vertraglichen Wochenstunden. 1.500 Euro bei 25 Wochenstunden ergeben 1.500 geteilt durch 108,33 Monatsstunden, also 13,85 Euro. Vergleichen Sie Teilzeit- und Vollzeitstellen immer über den Stundenlohn, nicht über das Monatsgehalt. Ein geringeres Monatsgehalt bei weniger Stunden kann einen höheren Stundenlohn bedeuten.
Weitere Rechner
- ArbeitszeitrechnerDer Rechner ermittelt aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen die Nettoarbeitszeit in Stunden und Minuten sowie in Dezimalstunden, prüft die gesetzliche Mindestpause und summiert Tage zu Wochen und Monaten.
- ÜberstundenrechnerDer Rechner ermittelt aus Sollzeit und tatsächlicher Arbeitszeit die Zahl der Überstunden und berechnet daraus mit Ihrem Stundenlohn und einem frei wählbaren Zuschlag die Überstundenvergütung oder den Freizeitausgleich.
- Arbeitsstunden pro Jahr und MonatDer Rechner ermittelt aus Ihrer Wochenarbeitszeit die Jahres- und Monatsstunden, brutto und nach Abzug von Urlaubstagen und Feiertagen, wahlweise mit Faktor 4,33 oder 4,35.