Arbeitstage 2026 in Sachsen-Anhalt

2026 hat in Sachsen-Anhalt 253 Arbeitstage: 261 Werktage Montag bis Freitag abzüglich 8 Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

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Arbeitstage pro Monat

MonatArbeitstageFeiertage (Mo–Fr)Welche
Januar202Neujahr, Heilige Drei Könige
Februar200–
März220–
April202Karfreitag, Ostermontag
Mai183Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag
Juni220–
Juli230–
August210–
September220–
Oktober220–
November210–
Dezember2211. Weihnachtstag
Jahr2538
Arbeitstage 2026 in Sachsen-Anhalt, 5-Tage-Woche

Feiertage 2026 in Sachsen-Anhalt

DatumFeiertagFällt auf
Do., 1. JanuarNeujahrWerktag
Di., 6. JanuarHeilige Drei KönigeWerktag
Fr., 3. AprilKarfreitagWerktag
Mo., 6. AprilOstermontagWerktag
Fr., 1. MaiTag der ArbeitWerktag
Do., 14. MaiChristi HimmelfahrtWerktag
Mo., 25. MaiPfingstmontagWerktag
Sa., 3. OktoberTag der Deutschen EinheitWochenende
Sa., 31. OktoberReformationstagWochenende
Fr., 25. Dezember1. WeihnachtstagWerktag
Sa., 26. Dezember2. WeihnachtstagWochenende

3 Feiertage fallen 2026 auf ein Wochenende und reduzieren die Arbeitstage nicht.

Arbeitsstunden im Jahr

Tägliche ArbeitszeitJahresstundenabzüglich 30 Urlaubstage
8,0 h (40-Stunden-Woche)2.0241.784
7,7 h (38,5-Stunden-Woche)1.9481.717
7,6 h (38-Stunden-Woche)1.9231.695

Eigene Urlaubstage, Wochenstunden und Feiertage je Bundesland berechnen Sie im Rechner für Arbeitsstunden pro Jahr; der Stundenzettel trägt die Feiertage automatisch ein.

Häufige Fragen

Wie viele Arbeitstage hat 2026 in Sachsen-Anhalt?

2026 hat in Sachsen-Anhalt 253 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Das sind 261 Werktage von Montag bis Freitag abzüglich 8 gesetzlicher Feiertage, die 2026 auf einen Werktag fallen. Urlaubstage sind noch nicht abgezogen.

Zählen Feiertage am Wochenende?

Nein. Ein Feiertag, der auf Samstag oder Sonntag fällt, verringert die Zahl der Arbeitstage nicht und wird in Deutschland auch nicht nachgeholt. 2026 betrifft das 3 Feiertage in Sachsen-Anhalt.

Weitere Rechner

Quellen

Geprüft von der CalcHours-Redaktion. Die Berechnungen beruhen auf den unten genannten Vorschriften; sie ersetzen keine Rechts- oder Lohnberatung.

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