10 bis 19 Uhr sind 9:00 Stunden

Anwesenheit 9:00 Stunden; mit Pause weniger. Unten die Tabelle, oben der Rechner mit Ihren eigenen Zeiten.

–

z. B. 8:00 – 17:00, 30 Min.

Rechenweg für 10 bis 19 Uhr

19:00 − 10:00 = 9:00 Stunden Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab. Nach § 4 ArbZG sind bei dieser Anwesenheit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Nettoarbeitszeit beträgt dann 8:30 Stunden (8,50 Dezimalstunden).

PauseNettoarbeitszeitDezimal
0 min9:009,00
15 min8:458,75
30 min8:308,50
45 min8:158,25
60 min8:008,00
Nettoarbeitszeit bei 10–19 Uhr je nach Pausendauer

Wochen- und Monatsstunden

Fünf Tage von 10 bis 19 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 42:30 Stunden pro Woche (42,50 h) und im Monat rund 184,03 Stunden (Faktor 4,33). Eigene Pausen, Zeitblöcke und Lohn können Sie im Rechner oben eintragen; der Wochen-Tab summiert die Tage.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden sind 10 bis 19 Uhr mit 30 Minuten Pause?

Von 10 bis 19 Uhr sind es 9:00 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 8:30 Stunden Nettoarbeitszeit, als Dezimalzahl 8,50 Stunden.

Ist bei 10 bis 19 Uhr eine Pause Pflicht?

Ja. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Für 10 bis 19 Uhr sind mindestens 30 Minuten nötig.

Weitere Rechner

Quellen

Geprüft von der CalcHours-Redaktion. Die Berechnungen beruhen auf den unten genannten Vorschriften; sie ersetzen keine Rechts- oder Lohnberatung.

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