12 bis 20 Uhr sind 8:00 Stunden

Anwesenheit 8:00 Stunden; mit Pause weniger. Unten die Tabelle, oben der Rechner mit Ihren eigenen Zeiten.

–

z. B. 8:00 – 17:00, 30 Min.

Rechenweg für 12 bis 20 Uhr

20:00 − 12:00 = 8:00 Stunden Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab. Nach § 4 ArbZG sind bei dieser Anwesenheit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Nettoarbeitszeit beträgt dann 7:30 Stunden (7,50 Dezimalstunden).

PauseNettoarbeitszeitDezimal
0 min8:008,00
15 min7:457,75
30 min7:307,50
45 min7:157,25
60 min7:007,00
Nettoarbeitszeit bei 12–20 Uhr je nach Pausendauer

Wochen- und Monatsstunden

Fünf Tage von 12 bis 20 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 37:30 Stunden pro Woche (37,50 h) und im Monat rund 162,38 Stunden (Faktor 4,33). Eigene Pausen, Zeitblöcke und Lohn können Sie im Rechner oben eintragen; der Wochen-Tab summiert die Tage.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden sind 12 bis 20 Uhr mit 30 Minuten Pause?

Von 12 bis 20 Uhr sind es 8:00 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden Nettoarbeitszeit, als Dezimalzahl 7,50 Stunden.

Ist bei 12 bis 20 Uhr eine Pause Pflicht?

Ja. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Für 12 bis 20 Uhr sind mindestens 30 Minuten nötig.

Weitere Rechner

Quellen

Geprüft von der CalcHours-Redaktion. Die Berechnungen beruhen auf den unten genannten Vorschriften; sie ersetzen keine Rechts- oder Lohnberatung.

Zuletzt geprüft: