Rechenweg für 13 bis 21 Uhr
21:00 − 13:00 = 8:00 Stunden Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab. Nach § 4 ArbZG sind bei dieser Anwesenheit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Nettoarbeitszeit beträgt dann 7:30 Stunden (7,50 Dezimalstunden).
| Pause | Nettoarbeitszeit | Dezimal |
|---|---|---|
| 0 min | 8:00 | 8,00 |
| 15 min | 7:45 | 7,75 |
| 30 min | 7:30 | 7,50 |
| 45 min | 7:15 | 7,25 |
| 60 min | 7:00 | 7,00 |
Wochen- und Monatsstunden
Fünf Tage von 13 bis 21 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 37:30 Stunden pro Woche (37,50 h) und im Monat rund 162,38 Stunden (Faktor 4,33). Eigene Pausen, Zeitblöcke und Lohn können Sie im Rechner oben eintragen; der Wochen-Tab summiert die Tage.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden sind 13 bis 21 Uhr mit 30 Minuten Pause?
Von 13 bis 21 Uhr sind es 8:00 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden Nettoarbeitszeit, als Dezimalzahl 7,50 Stunden.
Ist bei 13 bis 21 Uhr eine Pause Pflicht?
Ja. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Für 13 bis 21 Uhr sind mindestens 30 Minuten nötig.
Weitere Rechner
- ArbeitszeitrechnerDer Rechner ermittelt aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen die Nettoarbeitszeit in Stunden und Minuten sowie in Dezimalstunden, prüft die gesetzliche Mindestpause und summiert Tage zu Wochen und Monaten.
- StundenrechnerMit dem Rechner addieren und subtrahieren Sie beliebig viele Zeitangaben im Format Stunden:Minuten und erhalten die Summe als hh:mm, in Dezimalstunden und in Minuten.
- Industrieminuten umrechnenDer Rechner wandelt Stunden und Minuten in Dezimalstunden und Industrieminuten um und zurück. Darunter finden Sie die vollständige Umrechnungstabelle und die Formeln.