6 bis 14 Uhr sind 8:00 Stunden

Anwesenheit 8:00 Stunden; mit Pause weniger. Unten die Tabelle, oben der Rechner mit Ihren eigenen Zeiten.

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z. B. 8:00 – 17:00, 30 Min.

Rechenweg für 6 bis 14 Uhr

14:00 − 06:00 = 8:00 Stunden Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab. Nach § 4 ArbZG sind bei dieser Anwesenheit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Nettoarbeitszeit beträgt dann 7:30 Stunden (7,50 Dezimalstunden).

PauseNettoarbeitszeitDezimal
0 min8:008,00
15 min7:457,75
30 min7:307,50
45 min7:157,25
60 min7:007,00
Nettoarbeitszeit bei 6–14 Uhr je nach Pausendauer

Wochen- und Monatsstunden

Fünf Tage von 6 bis 14 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 37:30 Stunden pro Woche (37,50 h) und im Monat rund 162,38 Stunden (Faktor 4,33). Eigene Pausen, Zeitblöcke und Lohn können Sie im Rechner oben eintragen; der Wochen-Tab summiert die Tage.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden sind 6 bis 14 Uhr mit 30 Minuten Pause?

Von 6 bis 14 Uhr sind es 8:00 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden Nettoarbeitszeit, als Dezimalzahl 7,50 Stunden.

Ist bei 6 bis 14 Uhr eine Pause Pflicht?

Ja. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Für 6 bis 14 Uhr sind mindestens 30 Minuten nötig.

Weitere Rechner

Quellen

Geprüft von der CalcHours-Redaktion. Die Berechnungen beruhen auf den unten genannten Vorschriften; sie ersetzen keine Rechts- oder Lohnberatung.

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