9 bis 18 Uhr sind 9:00 Stunden

Anwesenheit 9:00 Stunden; mit Pause weniger. Unten die Tabelle, oben der Rechner mit Ihren eigenen Zeiten.

–

z. B. 8:00 – 17:00, 30 Min.

Rechenweg für 9 bis 18 Uhr

18:00 − 09:00 = 9:00 Stunden Anwesenheit. Davon gehen die Pausen ab. Nach § 4 ArbZG sind bei dieser Anwesenheit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Nettoarbeitszeit beträgt dann 8:30 Stunden (8,50 Dezimalstunden).

PauseNettoarbeitszeitDezimal
0 min9:009,00
15 min8:458,75
30 min8:308,50
45 min8:158,25
60 min8:008,00
Nettoarbeitszeit bei 9–18 Uhr je nach Pausendauer

Wochen- und Monatsstunden

Fünf Tage von 9 bis 18 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 42:30 Stunden pro Woche (42,50 h) und im Monat rund 184,03 Stunden (Faktor 4,33). Eigene Pausen, Zeitblöcke und Lohn können Sie im Rechner oben eintragen; der Wochen-Tab summiert die Tage.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden sind 9 bis 18 Uhr mit 30 Minuten Pause?

Von 9 bis 18 Uhr sind es 9:00 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 8:30 Stunden Nettoarbeitszeit, als Dezimalzahl 8,50 Stunden.

Ist bei 9 bis 18 Uhr eine Pause Pflicht?

Ja. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Für 9 bis 18 Uhr sind mindestens 30 Minuten nötig.

Weitere Rechner

Quellen

Geprüft von der CalcHours-Redaktion. Die Berechnungen beruhen auf den unten genannten Vorschriften; sie ersetzen keine Rechts- oder Lohnberatung.

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